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Sprachvisum und studienvorbereitendes Visum für Deutschland

Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten, ein Visum für Deutschland zu erhalten, nachdem Sie einen Deutsch-Intensivkurs gebucht und bezahlt haben:

1. "Studienvorbereitendes Visum" und 2. "Sprachvisum". Informationen zum Anmeldeprozess für visumpflichtige Sprachschüler finden Sie weiter unten.


1. Studienvorbereitendes Visum


Wenn Sie in Ihrem Heimatland bis zum Abitur 13 Schuljahre durchlaufen oder nach dem Abitur schon mindestens 2 Jahre studiert haben, können Sie an einer deutschen Universität studieren, wenn Sie über gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau von C1 verfügen und die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer Universtität Ihrer Wahl oder die Prüfung "TELC C1 Hochschule" bestanden haben. Wir empfehlen die TELC-Prüfung, da hier die beste zeitliche Flexibilität gegeben ist, während die DSH-Prüfung nur zwei mal im Jahr und ausschließlich von den Hochschulen selbst durchgeführt wird.

Um sich auf die obengenannten Prüfungen vorzubereiten, müssen Sie folgende Kursstufen des Europäischen Referenzrahmens (GER) durchschreiten: A1, A2, B1, B2, C1 und einen C1-TELC-Hochschul-Vorbereitungskurs.

Die Visumvergabe bei der Deutschen Botschaft unterscheidet sich von Land zu Land. EU-Bürger benötigen kein Visum. Bürger einer Reihe von Ländern wie USA, Kanada, Australien, Japan und Südkorea erhalten das Visum in der Regel problemlos, wenn sie die Bescheinigung der Sprachschule über die Buchung und Bezahlung studienvorbereitender Intensiv-Deutschkurse (Intensivkurs bedeutet nach den Kriterien der meisten Botschaften: 20 Unterrichtsstunden á 45 Minuten pro Woche) vorlegen. Bei diesen (und nur bei diesen) Ländern) kann auch ein Touristenvisum (Schengen-Visum) beim Ausländeramt in ein studienvorbereitendes Visum oder in ein Sprachvisum umgewandelt werden, ohne dass Sie Deutschland zwischendurch wieder verlassen müssen.

Bei den meisten anderen Ländern (z.B. Russland, Türkei, Brasilien, Mexiko etc.) gilt: Es sollte beim Botschaftstermin eine verbindliche Anmeldung für die noch zu besuchenden Kursstufen sowie ein Beleg über die Zahlung von mindestens 3 Kursniveaustufen vorgelegt werden. Darüber hinaus wird meist der Abschluss einer Krankenversicherung (z.B. "Care Concept" oder "Klemmer") sowie ein Sperrkonto in Deutschland oder eine Verpflichtungserklärung eines solventen deutschen Staatsangehörigen verlangt. Informieren Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Ihrer Heimat über die jeweiligen aktuellen Bedingungen.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits Deutsch gelernt haben, ist das auf jeden Fall von Vorteil, da die Botschaftsbeamten so erkennen, dass Sie tatsächlich am Erlernen der deutschen Sprache interessiert sind und keine alternativen Hauptgründe (Freunde- oder Verwandtenbesuch) für Ihren Einreisewunsch nach Deutschland haben. In einigen Ländern wie der VR China ist sogar der Nachweis von Grundkenntnissen (A1 oder A2) erforderlich, und dieser Nachweis erfolgt anhand einer speziellen Prüfung (APS) in der deutschen Botschaft. In unseren Deutsch-Online-Kursen können Sie sich auch in Ihrem Heimatland gezielt auf die von der Botschaft verlangten Kursstufe vorbereiten.

Bei einigen Ländern wie Indien, Bangladesh und Pakistan verlangt die deutsche Botschaft die Vorzulassung ("conditional letter") einer deutschen Hochschule. Wegen dieser Vorzulassung müssen sich die Interessenten selbst mit der deutschen Hochschule ihrer Wahl in Verbindung setzen.
Ein studienvorbereitendes Visum kann bei den Ausländerämtern in Deutschland verlängert werden. In der Regel ist ein studienvorbereitender Aufenthalt in Deutschland bis zur Gesamtdauer von einem Jahr problemlos möglich, sofern ohne längere Unterbrechungen Deutsch-Intensivkurse gebucht und bezahlt worden sind.

Bei Überschreitung dieses Regelzeitraums liegt es im Ermessen der Ausländerämter, ob das Visum noch für ein paar Monate verlängert werden kann. Wenn das Ziel der Ausbildung nicht allzu weit entfernt liegt, also schon Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorhanden sind, genehmigen die meisten Ausländerämter eine Verlängerung. Kurz vor der Abschlussprüfung (DSH oder TELC C1 HS) sollten Sie bereits einen Aufnahmeantrag an der Universität Ihrer Wahl stellen. Wenn Sie die Zulassung erhalten, können Sie bei der nächsten Visumverlängerung das studienvorbereitende Visum in ein Studienvisum umwandeln.

2. Sprachvisum

Wenn Sie nicht wegen eines späteren Studiums Deutsch lernen möchten, sondern aus beruflichen oder privaten Gründen, können Sie ein Sprachvisum beantragen. Es gelten dafür die gleichen Bedingungen wie für ein studienvorbereitendes Visum, allerdings ist bei den meisten Ländern die Wahrscheinlichkeit, nach Buchung und Bezahlung eines Deutsch-Intensivkurses das Visum zu erhalten, geringer als bei einem studienvorbereitenden Visum. Sie sollten bei Ihrem Termin in der deutschen Botschaft plausible Gründe dafür angeben, dass Sie Deutsch lernen möchten, z.B. darlegen, dass für Ihre berufliche Karriere im Heimatland Deutschkenntnisse vonnöten sind.

Als Faustregel kann man sagen: Je länger der gebuchte und auch bezahlte Intensivkurszeitraum dauert, desto höher ist die Chance auf Erteilung des Visums.Bitte beachten Sie, dass Sie den Kontakt mit der Deutschen Botschaft selbst herstellen müssen. Sprachschulen können nicht als Vermittler gegenüber den Botschaften auftreten, da dies von den Botschaften nicht gewünscht wird. Letztere möchten sich selbst einen persönlichen Eindruck vom Visum-Antragsteller verschaffen.

Anmeldeprozess:
Hier nochmal die Reihenfolge der Schritte, die Sie für die Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivkurs und zur Erlangung eines Visums benötigen:

1) Ausfüllen des Anmeldeformulars der Sprachschule, um sich zu einem Deutsch-Intensivkurs in Deutschland anzumelden. Die Anmeldung sollte rechtzeitig (möglichst 2 Monate vor dem geplanten Kursantritt) erfolgen.

2) Bezahlung der Kursgebühren. Fragen Sie die Sprachschule nach einer Rechnung, wenn Ihre Bank eine solche verlangt, um eine Auslandsüberweisung durchführen zu dürfen. Die Bezahlung kann auch über eine Kontaktperson in Deutschland erfolgen. Achten Sie darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg bzw. der Quittung als Referenz Ihr Name (des Kursteilnehmers) genannt wird. Die meisten Sprachschulen verlangen von visumpflichtigen Kursbewerbern neben der Kursgebühr auch eine Anmeldegebühr, welche das Risiko des Kursausfalls bei Nichterteilung des Visums abmildern soll. Eine seriöse Sprachschule sollte Ihnen laut ihren Geschäftsbedingungen garantieren, dass sie Ihnen im Falle einer dokumentierten (schriflticher Ablehnungsbescheid der Botschaft) und rechtzeitig vorgelegten Visumverweigerung die Kursgebühren zurückerstattet.

3) Zusendung der Bestätigung (auch manchmal "Einladung" bzw. "invitation letter" genannt, obwohl es sich in diesem Falle streng genommen nicht um eine Einladung handelt). Es ist bei den meisten Ländern ratsam, sich die Dokumente (Buchungs- und Zahlungsbestätigung) von der Sprachschule per DHL schicken zu lassen, auch wenn dies aktuell bis zu 80€ (Stand: 12/2019) kostet, denn per Normalpost dauert die Beförderung in viele Länder bis zu 2 Wochen oder länger und ist mit Unsicherheit belastet. Lassen Sie sich von der Sprachschule immer einen separaten Zahlungsnachweis zukommen lassen, da man in der Botschaft überprüfen möchte, ob für den gebuchten Intensivkurs auch bezahlt wurde.

4) Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente (Buchungs- und Zahlungsbestätigungen der Sprachschule, ggf. Krankenversicherung, Sperrkonto bzw. Verpflichtungserklärung, Wohnungsnachweis) beisammen haben, vereinbaren Sie spätestens dann einen Termin bei der Deutschen Botschaft. Rechnen Sie damit, dass in einigen Ländern der Visumprozess 2 Monate oder sogar länger dauern kann und buchen Sie die Kurstermine entsprechend. Wenn die Zeitspanne zwischen Visumantrag und gebuchtem Kursbeginn zu kurz ist, kann dies für die Botschaft ein Ablehnungsgrund sein.

5) Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Unterkunft in Deutschland, wenn Sie niemanden vor Ort haben, bei dem Sie wohnen können oder der die Wohnungssuche für Sie in die Hand nimmt. Die wenigsten Sprachschulen bieten eine Unterkunft an oder vermitteln (gegen eine Gebühr) eine Wohnung. Einige Botschaften verlangen für die Visavergabe einen Unterkunftsnachweis. Wenn Ihre Sprachschule eine Wohnung vermittelt oder anbietet, bitten Sie die Schule dann um eine entsprechende Bestätigung (oft reicht ein Vermerk in der allgemeinen Buchungsbestätigung).

Wenn Sie einen Deutsch-Intensivkurs bei Sprachenstadt buchen möchten, wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Buchungs- und Visumprozedere bitte per E-Mail an uns.
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